Martina Mostert Webdesign |
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BarrierefreiheitBarrierefreiheit bedeutet, dass alle Benutzer unabhängig von ihren technischen oder körperlichen Möglichkeiten eine Webseite nutzen können. Das ganze wird auch als Web Accessibility (Netz-Zugänglichkeit) bezeichnet. In den Bereich der technischen Einschränkungen fallen
usw. Um auch in diesen Fällen den Anwendern die Inhalte einer Homepage nutzbar zu machen, müssen beim Webdesign verschiedene Dinge berücksichtigt werden. So ist es z.B. wichtig für verwendete Grafiken einen alternativen Text zu hinterlegen, der in Textbrowsern anstelle der Grafik angezeigt wird bzw. in Browsern, in denen der Benutzer die Anzeige von Grafiken abgestellt hat (z.B. um bei langsamen Internetverbindungen die Ladezeit einer Seite zu verringern). Ist die Grafik sogar wesentlich für den Inhalt einer Seite und damit für die von der Seite vermittelte Information, sollte der Grafikinhalt zusätzlich in einem Text auf der Webseite beschrieben werden. Andere wesentliche Elemente einer Webseite, wie Navigations-Menüs, sollten technisch mit Mitteln gestaltet werden, die jeder Browser versteht und anzeigen kann (also z.B. HTML statt JavaScript). Körperliche Einschränkungen, die beim Webdesign zu berücksichtigen sind, sind u.a.
Blinde lassen sich für gewöhnlich den Inhalt einer Website mittels eines entsprechenden Ausgabegerätes (Screenreader)
vorlesen. Daher muss die Seite gut strukturiert sein und am besten interne Angaben zur Navigation und Reihenfolge enthalten, damit
der Inhalt in einer sinnvollen Reihenfolge vorgelesen werden kann. Ebenfalls wichtig für solche Ausgabegeräte ist es,
die Sprache der Inhaltstexte anzugeben (insbesondere bei eingefügten fremdsprachlichen Worten) sowie die Leserichtung (
von links nach rechts oder von rechts nach links). Werden im Text Abkürzungen verwendet, muss deren Bedeutung hinterlegt
werden, damit diese beim Vorlesen statt der Abkürzung verwendet werden kann. Bei Tabellen, Bildern und anderen vorhandenen
Medien muss eine zusätzliche Zusammenfassung des Inhalt und der Bedeutung im Gesamtdokument vorliegen. Diese wird bei der
normalen Betrachtung in einem Browser nicht angezeigt.
Dies waren nur einzelne Beispiele dessen, was beim Webdesign zu beachten ist, um eine barrierefrei Homepage zu erstellen.
Um bei der Entwicklung
eines Webangebotes alles zu berücksichtigen bzw. nichts zu vergessen, hat auch hier das W3C
eine entsprechende Vorgabe festgelegt, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Auf diesen basiert auch die in Deutschland vorhandene Barrierefrei
Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Neben dem hauptsächlichen Ziel dieser Richtlinie, Menschen, deren Möglichkeiten beim Betrachten einer Webseite
aus welchen Gründen auch immer eingeschränkt sind, zu helfen, kann der Betreiber eines Webangebotes so auch
Wesentliches zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) tun. . Auch Internet-Suchmaschinen, die mit
Programmen (Webcrawler oder Robot genannt) das WWW indizieren, nehmen Webseiten wie ein
Sehbehinderter war: sie können nur Text auswerten! Aktuelle Fassung ist WCAG 2.0.
© 2019 Martina Mostert
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