Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Benutzer unabhängig von ihren technischen oder körperlichen Möglichkeiten eine Webseite nutzen können. Das ganze wird auch als Web Accessibility (Netz-Zugänglichkeit) bezeichnet.
In den Bereich der technischen Einschränkungen fallen
- rein-textbasierte Browser (z.B. Lynx)), die u.a. zur schnellen Recherche verwendet werden, da sie Websites auf reinen Text reduzieren und als sehr schnell und absturzsicher gelten
- Browser, die bestimmte zusätzliche Formate außer HTML nicht unterstützen (z.B. CSS, JavaScript, Flash Plugin)
- Schwarz-Weiss-Monitore oder Monitore mit stark eingeschränkter Farbwiedergabe ( VGA-Monitore)
- kleine Bildschirme (Smartphone, Tablet , PDA etc.)
- fehlende Audio-Ausgabe Möglichkeit
- fehlende Plugins — deren Installation besonders in Firmennetzwerken großer Konzerne häufig verboten ist
usw.
Um auch in diesen Fällen den Anwendern die Inhalte einer Homepage nutzbar zu machen, müssen beim Webdesign verschiedene Dinge berücksichtigt werden. So ist es z.B. wichtig für verwendete Grafiken einen alternativen Text zu hinterlegen, der in Textbrowsern anstelle der Grafik angezeigt wird bzw. in Browsern, in denen der Benutzer die Anzeige von Grafiken abgestellt hat (z.B. um bei langsamen Internetverbindungen die Ladezeit einer Seite zu verringern). Ist die Grafik sogar wesentlich für den Inhalt einer Seite und damit für die von der Seite vermittelte Information, sollte der Grafikinhalt zusätzlich in einem Text auf der Webseite beschrieben werden. Andere wesentliche Elemente einer Webseite, wie Navigations-Menüs, sollten technisch mit Mitteln gestaltet werden, die jeder Browser versteht und anzeigen kann (also z.B. HTML statt JavaScript).
Körperliche Einschränkungen, die beim Webdesign zu berücksichtigen sind, sind u.a.
- Blindheit oder andere Sehschwächen (z.B., Rot-Grün-Blindheit, Monochromasie)
- Taubheit und
- Spastiken (motorische Störungen).
Blinde lassen sich für gewöhnlich den Inhalt einer Website mittels eines entsprechenden Ausgabegerätes (Screenreader)
vorlesen. Daher muss die Seite gut strukturiert sein und am besten interne Angaben zur Navigation und Reihenfolge enthalten, damit
der Inhalt in einer sinnvollen Reihenfolge vorgelesen werden kann. Ebenfalls wichtig für solche Ausgabegeräte ist es,
die Sprache der Inhaltstexte anzugeben (insbesondere bei eingefügten fremdsprachlichen Worten) sowie die Leserichtung (
von links nach rechts oder von rechts nach links). Werden im Text Abkürzungen verwendet, muss deren Bedeutung hinterlegt
werden, damit diese beim Vorlesen statt der Abkürzung verwendet werden kann. Bei Tabellen, Bildern und anderen vorhandenen
Medien muss eine zusätzliche Zusammenfassung des Inhalt und der Bedeutung im Gesamtdokument vorliegen. Diese wird bei der
normalen Betrachtung in einem Browser nicht angezeigt.
Für Menschen mit Sehschwäche muss bei den Farben einer Seite auf den Kontrast u.ä.
geachtet werden - gerade bei den Hintergrundfarben von Texten, damit diese nicht zu einer für sie unleserlichen Masse verschmilzt.
Wesentliche Elemente einer Seite, wie Menüs, sollten leicht auffindbar und auf allen Unterseiten gleich positioniert werden.
Auf blinkende Bilder und Buttons sollte verzichtet werden. Und, und, und...
Dies waren nur einzelne Beispiele dessen, was beim Webdesign zu beachten ist, um eine barrierefrei Homepage zu erstellen.
Um bei der Entwicklung
eines Webangebotes alles zu berücksichtigen bzw. nichts zu vergessen, hat auch hier das W3C
eine entsprechende Vorgabe festgelegt, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Auf diesen basiert auch die in Deutschland vorhandene Barrierefrei
Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Die WCAG sind in drei Stufen eingeteilt: A, AA und AAA oder auch A, Doppel-A und Triple-A genannt. Die Stufen bauen dabei
aufeinander auf und reichen von Anforderungen wie Angabe der Dokumentsprache für (Stufe A) bis zur Verwendung von
Zeichensprache zum Verständnis für Audiodateien (Stufe AAA).
Neben dem hauptsächlichen Ziel dieser Richtlinie, Menschen, deren Möglichkeiten beim Betrachten einer Webseite
aus welchen Gründen auch immer eingeschränkt sind, zu helfen, kann der Betreiber eines Webangebotes so auch
Wesentliches zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) tun. . Auch Internet-Suchmaschinen, die mit
Programmen (Webcrawler oder Robot genannt) das WWW indizieren, nehmen Webseiten wie ein
Sehbehinderter war: sie können nur Text auswerten!
So ist jedem der Inhalt eines Webangebots zugänglich, kein potentieller Kunde wird ausgeschlossen oder erfährt
erst gar nicht von einer Website, weil der Suchdienst den wesentlichen Inhalt nicht vollständig erfassen konnte.
Aktuelle Fassung ist WCAG 2.0.